Bestattungsvorsorgevertrag bei Dietrich - Haus der Bestattung

„Glückliche Tage - nicht weinen,
wenn sie vorüber, dankbar, dass
sie gewesen“

(Dante Alighieri)

Bestattungs­vorsorge

Die eigenen Wünsche festhalten. Angehörige entlasten.

Bestattungs­vorsorge bedeutet Selbst­bestimmung und zugleich eine emotionale Entlastung für die nächsten Angehörigen, denen auf diese Weise schwierige Entscheidungen abgenommen werden. Wir beraten Sie ausführlich, wie sich Ihre Vorstellungen umsetzen lassen.

Sprechen Sie zuvor am besten mit Ihrer Familie über Ihre Pläne, denn so können Sie deren Bedürfnis nach einem würdevollen Erinnerungsort ebenfalls berücksichtigen. Gerne begrüßen wir Sie auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen zur Beratung.

Bestattungsvorsorgevertrag bei Dietrich - Haus der Bestattung

Was kann ich im Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Vom bloßen Kostenrahmen bis zu Details für die Trauerfeier und Beisetzung können Sie in einem Vorsorge­­vertrag alle Wünsche für die eigene Bestattung festhalten. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Blumenschmuck
  • Layout und Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Beratung bei Dietrich - Haus der Bestattung

Ab welchem Alter ist eine Bestattungs­vorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge auseinander­setzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebens­situation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jederzeit anpassen.

Symbolbid Bestattungskosten

So lässt sich Ihre Bestattung auch finanziell absichern

Mit einer Vorab­­finanzierung der eigenen Bestattung können Sie die Umsetzung Ihrer Vorstellungen auch finanziell ab­sichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Erspartes für die Be­stattung sicher anlegen. Je nach Alter und persönlichen Umständen kann eine Sterbe­geld­versicherung oder ein Treuhand­­konto die bessere Wahl für Sie sein. Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten einer Sterbe­geld­versicherung in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungs­kultur oder eines Treuhandkontos in Zusammen­arbeit mit der Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG.

In beiden Fällen ist das Geld im Gegensatz zu „normalen“ Rücklagen zweck­gebunden angelegt. Es wird ausschließlich für Ihre Bestattung ausgezahlt. So ist es – zusätzlich zum Schon­vermögen – auch dann sicher, wenn Sie einmal in die Situation kommen, Sozial­leistungen zu beantragen.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG · Kuratorium Deutsche Bestattungskultur

Smartphone

Schritt für Schritt die eigene Bestattung planen

Mithilfe unseres Online-Vorsorgeplaners können Sie Wünsche für Ihre eigene Bestattung festhalten – von der Bestattungsart und Beisetzungsform bis hin zur Trauerfeier – ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen. Die Anwendung leitet Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Inhalte. Am Ende können Sie Ihren persönlichen Vorsorgeplan als PDF herunterladen oder einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

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LETZER WILLE

Die eigenen Rechte kennen. Interessen durchsetzen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Website lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können keine individuelle Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzel­falles. Falls Sie eine konkrete Rechts­beratung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechts­anwalt oder Notar zu wenden.

Bestattungsvorsorge - Testament

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­­keiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigen­händige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schrift­lich auf Papier nieder­­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unter­schrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alterna­tive ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­­verständlich können Sie Ihr Testa­ment jederzeit widerrufen.

Stammbuch

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­­reihen­­folge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehe­partner und Enkel. In einer Zugewinn­­gemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehe­lichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Groß­eltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht er­mächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stell­vertretend für Sie Entschei­dungen zu treffen und Verträge abzu­schließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht kann entweder sämt­liche Ange­legen­heiten oder nur spezi­fische Ent­scheid­ungen umfassen. Für bestimmte Geschäfte, insbe­sondere Grundstücks­­geschäfte, ist eine nota­rielle Vorsorge­­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­­geschäfte, insbesondere Bank­ge­schäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Voll­macht. Ab­schließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­­verfügung kombiniert werden, um auch medizi­nische Belange und Behandlungs­wünsche im Voraus fest­zulegen. So können sowohl finanz­ielle als auch gesund­heitliche Aspekte im Fall der Ent­scheidungs­unfähig­keit klar geregelt werden.

Patientenverfügung – Vertragsunterschrift

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vor­sorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre mediz­inische Behand­lung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt klare Richt­linien zu geben, welche medizi­nischen Maß­nahmen Sie unter welchen Um­ständen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vor­sorge­­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­­schriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim
zuständigen Bundes­ministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz:
Broschüre „Erben und Vererben“ · Infoportal Vorsorge & Patientenrechte

THEMENÜBERSICHT

Fragen zur Bestattungsvorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater bei Bestattungen Dietrich können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Sie haben die Möglichkeit vorab über unseren Online-Vorsorgeplaner Ihre Wünsche für Ihre eigene Bestattung festzuhalten – von der Bestattungsart und Beisetzungsform bis hin zur Trauerfeier. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vor­sorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­set­zung fest. So ent­schei­den Sie mit Ihrer Be­stat­tungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wün­schen, an welchem Ort Sie bei­gesetzt werden möch­ten, wie Sarg oder Urne beschaf­fen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier ge­spielt werden soll. Durch Ihre Bestat­tungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wün­schen ent­spro­chen wird. Zu­gleich ent­lasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen treffen muss. Eine Bestat­tungs­vorsorge entlas­tet Ihre Familie aber nicht nur emo­tio­nal, sondern auch finan­ziell. Über eine Ster­be­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestat­tung vorab ge­sichert werden. Selbst­verständlich beraten wir von Bestattungen Dietrich Sie kostenlos und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zubringen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Bestat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?

Neben der Bestat­tungs­vor­sorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­teri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) hat auf seiner Web­site ein barriere­freies Portal ein­gerich­tet, auf dem Sie aus­führ­liche Infor­mati­onen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden. Einen ersten Über­blick er­hal­ten Sie auch schon auf un­serer Web­site – beim Thema Bestat­tungs­vorsorge haben wir erste Infor­mationen zu Testament, Erb­recht, Pati­enten­ver­fügung, Be­treu­ungs­verfügung und Vor­sorge­vollmacht über­sichtlich für Sie zusam­men­ge­stellt. Für eine weiter­führende, rechts­sichere Be­ratung, wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

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