![Bestattungsvorsorgevertrag bei Dietrich - Haus der Bestattung](assets/images/1/vorsorge-93e7d88e.jpg)
„Glückliche Tage - nicht weinen,
wenn sie vorüber, dankbar, dass
sie gewesen“
„Glückliche Tage - nicht weinen,
wenn sie vorüber, dankbar, dass
sie gewesen“
Bestattungsvorsorge bedeutet Selbstbestimmung und zugleich eine emotionale Entlastung für die nächsten Angehörigen, denen auf diese Weise schwierige Entscheidungen abgenommen werden. Wir beraten Sie ausführlich, wie sich Ihre Vorstellungen umsetzen lassen.
Sprechen Sie zuvor am besten mit Ihrer Familie über Ihre Pläne, denn so können Sie deren Bedürfnis nach einem würdevollen Erinnerungsort ebenfalls berücksichtigen. Gerne begrüßen wir Sie auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen zur Beratung.
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damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Website lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können keine individuelle Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Falls Sie eine konkrete Rechtsberatung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim
zuständigen Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz:
Broschüre „Erben und Vererben“ · Infoportal Vorsorge & Patientenrechte