„Glückliche Tage - nicht weinen,
wenn sie vorüber, dankbar, dass
sie gewesen“
Vom bloßen Kostenrahmen bis zu Details für die Trauerfeier und Beisetzung können Sie in einem Vorsorgevertrag alle Wünsche für die eigene Bestattung festhalten. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck
- Layout und Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags