Klarheit in schweren Stunden: 4 häufige Fragen im Trauerfall

Wie erkenne ich einen guten Bestatter? Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt? Darf ich einen Verstorbenen überhaupt berühren? Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen? Hier finden Sie Antworten auf 4 häufig gestellte…

Dietrich Haus der Bestattung
Infothek - Dietrich Bestattungen

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, stehen Familien nicht nur unter einem enormen emotionalen Schock, sondern sehen sich plötzlich mit vielen organisatorischen und rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert. In diesen ersten Stunden fehlt oft die Kraft, sich mühsam Informationen zusammenzusuchen. Wir haben die vier drängendsten Fragen für Sie kurz und verständlich beantwortet.

1. Woran erkenne ich einen guten Bestatter?

Ein Trauerfall ist absolute Vertrauenssache. Einen seriösen Bestatter erkennen Sie an zwei wesentlichen Merkmalen: Transparenz und Einfühlungsvermögen.

  • Kostentransparenz: Ein gutes Bestattungshaus drängt Sie niemals zu schnellen Vertragsabschlüssen. Es erstellt Ihnen einen detaillierten, schriftlichen Kostenvoranschlag und gibt Ihnen die Zeit, Entscheidungen in Ruhe zu überdenken.
  • Offenheit: Sie dürfen und sollten Fragen stellen. Ein verlässlicher Bestatter erklärt Ihnen jeden Schritt, ermöglicht Ihnen auf Wunsch Einblicke in die Versorgungsräume und ermutigt Sie, eigene Wünsche bei der Trauerfeiergestaltung einzubringen.
  • Tipp: Hören Sie letztlich immer auf Ihr Bauchgefühl – fühlen Sie sich in den Räumlichkeiten und im Gespräch gut und sicher aufgehoben?

2. Wer entscheidet, welcher Bestatter beauftragt wird?

Sie haben die freie Wahl! Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keinen bindenden Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Unternehmen abgeschlossen hat, entscheiden die nächsten Angehörigen, welcher Bestatter beauftragt wird.

Wichtig bei Unfall oder im Krankenhaus: Manchmal beauftragt die Polizei, das Pflegeheim oder das Krankenhaus initial einen Vertragsbestatter für die allererste Überführung. Das bindet Sie jedoch nicht! Sie können jederzeit danach den Bestatter Ihres eigenen Vertrauens anrufen. Dieser kümmert sich dann um die Abholung und alle weiteren Schritte.

3. Darf ich einen Verstorbenen berühren?

Ja, absolut. Es ist für die Trauerbewältigung oft sogar sehr heilsam, die Hand des Verstorbenen noch einmal zu halten oder ihm sanft über die Wange zu streichen.

Die Angst vor dem sogenannten „Leichengift“ ist ein alter, unbegründeter Mythos. Die Stoffe (Ptomaine), die nach dem Tod im Körper entstehen, verursachen zwar manchmal einen speziellen Geruch, sind bei normalem Kontakt jedoch völlig ungefährlich für Lebende.

Ausnahme: Lediglich wenn der Verstorbene an einer hochinfektiösen, meldepflichtigen Krankheit litt, gelten besondere Schutzmaßnahmen. Ihr Bestatter oder der Arzt wird Sie in einem solchen Fall sofort darauf hinweisen.

4. Wer muss die Beerdigungskosten bezahlen?

In Deutschland gilt die gesetzliche Kostentragungspflicht. Das bedeutet: Die nächsten Angehörigen sind verpflichtet, für eine würdige Bestattung aufzukommen. Diese Pflicht greift in einer festgelegten Rangfolge:

  1. Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Volljährige Geschwister
  5. Großeltern / volljährige Enkel

Was passiert, wenn kein Geld da ist? Können die Angehörigen die Kosten aus eigenen Mitteln (und aus dem Nachlass des Verstorbenen) nicht tragen, weil sie beispielsweise ein Einkommen unterhalb der Sozialhilfegrenze haben, springt der Staat ein. In diesem Fall kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (eine sogenannte Sozialbestattung) gestellt werden. Ihr Bestatter hilft Ihnen bei diesen Formalitäten gerne weiter.