Zurück zur Natur: Das Konzept der Reerdigung

Was ist eine Reerdigung und ist sie in BW erlaubt? Erfahren Sie alles über das grüne Bestattungskonzept und tröstliche, legale Alternativen vor Ort.

Dietrich Haus der Bestattung
Dietrich Bestattungen Friedwald Fruehling

Die Wünsche an den eigenen Abschied verändern sich rasant. Immer mehr Menschen sehnen sich nach einer Bestattungsform, die absolut naturnah, nachhaltig und ökologisch sanft ist. In diesem Zusammenhang taucht seit einiger Zeit ein neuer Begriff in den Medien und Suchmaschinen auf: die Reerdigung (auch bekannt als Terramation oder Kokon-Bestattung). Der Gedanke, nach dem Tod nicht verbrannt oder in einem klassischen Grab beigesetzt zu werden, sondern innerhalb kürzester Zeit buchstäblich zu fruchtbarer Erde zu werden, fasziniert viele.

Doch wer sich in Baden-Württemberg mit diesem Thema auseinandersetzt, stößt schnell auf rechtliche Hürden. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen ganz transparent, was sich hinter dem Konzept der Reerdigung verbirgt, wie die aktuelle Rechtslage im Südwesten aussieht und welche wunderschönen, vollkommen legalen Natur-Alternativen wir Ihnen schon heute in unserer Region anbieten können.

Was genau ist eine Reerdigung?

Die Reerdigung ist ein biologisches Verfahren, bei dem der menschliche Körper innerhalb von 40 Tagen in Humus – also in fruchtbare Erde – verwandelt wird. Entwickelt und in Deutschland exklusiv angeboten wird dieses Verfahren von dem Pionier-Unternehmen Meine Erde.

Der Ablauf lässt sich vereinfacht in folgenden Schritten beschreiben:

  • Die Einbettung: Der Leichnam wird ohne Kleidung, gehüllt in ein einfaches Tuch, auf ein Bett aus pflanzlichen Materialien wie Stroh, Hanf und grünen Gräsern gelegt.
  • Der Kokon: Dieser Verbund wird in einen speziell entwickelten, luftdichten Hightech-Behälter – den sogenannten „Kokon“ – gebettet.
  • Die Transformation: Durch die Zugabe von Sauerstoff und Wasser sowie die körpereigenen Mikroorganismen (Bakterien) setzt ein natürlicher Zersetzungsprozess ein. Innerhalb des Kokons steigen die Temperaturen rein biologisch auf bis zu 70°C. Dadurch werden Krankheitserreger und Medikamentenrückstände zuverlässig abgetötet. Selbst Knochen und Zähne werden in diesem Milieu so weich, dass sie am Ende des Prozesses sanft zu feinem Pulver verarbeitet werden können.
  • Das Ergebnis: Nach knapp sechs Wochen ist der Körper vollständig zu etwa 150 bis 200 Kilogramm nährstoffreicher Muttererde geworden.

Die Rechtslage: Ist die Reerdigung in Baden-Württemberg erlaubt?

Die kurze und klare Antwort lautet: Nein, aktuell ist die Reerdigung in Baden-Württemberg rechtlich nicht zulässig.

In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der einzelnen Bundesländer. Das Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg ist traditionell streng und lässt derzeit ausnahmslos nur zwei Bestattungsarten zu:

  1. Die Erdbestattung (die Beisetzung des Körpers im Sarg in der Erde).
  2. Die Feuerbestattung (die Einäscherung des Körpers im Krematorium mit anschließender Urnenbeisetzung).

Wo ist die Reerdigung in Deutschland überhaupt möglich?

Bislang hat lediglich Schleswig-Holstein im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts den Weg für die Reerdigung freigemacht. Dort, auf ausgewählten Friedhöfen (wie in Mölln), darf die durch das Verfahren gewonnene Erde in einem speziellen Tuch ohne Urne oder Sarg direkt im Boden beigesetzt werden.

Wichtig zu wissen (Der Friedhofszwang): Selbst in den Bundesländern, die das Verfahren erproben, gilt nach wie vor der strikte deutsche Friedhofszwang. Das bedeutet: Auch wenn der Körper zu Erde geworden ist, darf diese Erde nicht im eigenen Garten verstreut oder unter den Lieblingsrosen zu Hause vergraben werden. Sie muss zwingend auf einem offiziellen Friedhofsgelände beigesetzt werden.

Da eine Gesetzesänderung in Baden-Württemberg in naher Zukunft nicht absehbar ist, müssen Familien aus unserer Region, die eine solche Form der Bestattung wünschen, nach Alternativen suchen.

Die tröstliche Alternative vor Ort: Die Natur- und Baumbestattung

Wenn Ihnen oder Ihrem verstorbenen Angehörigen der ökologische Gedanke und die tiefe Verbundenheit zur Natur bei der Reerdigung besonders wichtig waren, müssen Sie dennoch nicht verzagen. Unsere Friedhofskultur im Südwesten bietet bereits zwei etablierte, wunderschöne und absolut legale Wege, die diesem Wunsch nach „Ruhe im Schoße der Natur“ extrem nahekommen: Die Waldbestattung im FriedWald oder RuheForst sowie kommunale Baumgräber.

Hier schließt sich der Kreislauf des Lebens auf eine mindestens ebenso tröstliche Weise:

1. Die Bestattung im FriedWald oder RuheForst

Bei dieser Form der Naturbestattung wird der Verstorbene zunächst eingeäschert. Anschließend wird die Asche in einer speziellen, zu 100 % biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.

  • Die Symbolik: Die Wurzeln des Baumes nehmen die Nährstoffe der Asche im Laufe der Zeit auf. Der Baum wird so zu einem lebendigen Grabmal. Der Verstorbene lebt gewissermaßen in den Blättern und im Holz des Baumes fort.
  • Die Atmosphäre: Statt strenger Friedhofsmauern umgibt Sie das beruhigende Rauschen der Blätter, das Vogelzwitschern und das weiche Licht des Waldes. Für viele Menschen ist dies ein wesentlich friedlicherer Ort für die Trauerarbeit als ein klassischer Friedhof.
  • Pflegefrei: Die Grabpflege übernimmt vollständig und behutsam die Natur.

2. Gärtnergepflegte Naturfelder auf heimischen Friedhöfen

Falls Ihnen der Weg in einen weit entfernten Wald zu beschwerlich ist, bieten auch viele lokale Friedhöfe in unserer Region mittlerweile naturnahe Alternativen an. Dazu gehören Baumgräber oder geschmackvoll angelegte Urnenwiesen und Gemeinschaftsgärten. Auch hier liegt die Urne gebettet im Grünen, ohne dass die Angehörigen sich um das Gießen oder Unkrautjäten kümmern müssen – das übernimmt die Friedhofsgärtnerei für Sie.

Vergleich: Reerdigung versus Baumbestattung

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die Kernaspekte beider Formen hier gegenübergestellt:

Kriterium

Reerdigung

Baumbestattung (z.B. FriedWald)

In Baden-Württemberg erlaubt?

Nein

Ja, uneingeschränkt

Verfahren

Biologische Umwandlung im Kokon (40 Tage)

Klassische Kremierung mit biologischer Urne

Letzte Ruhestätte

Als Erde im Grab auf dem Friedhof (derzeit nur in SH)

Im Wurzelbereich eines geschützten Waldfenster-Baumes

Grabpflege

Keine

Keine (übernimmt die Natur)

Ort für die Trauer

Friedhof

Lebendiger Wald

Unser Fazit und Beratungsangebot

Die Reerdigung ist zweifellos ein faszinierendes und zukunftsweisendes Konzept für Menschen, denen Nachhaltigkeit über den Tod hinaus am Herzen liegt. Solange der Gesetzgeber in Baden-Württemberg diesen Weg jedoch blockiert, bleibt dieser Wunsch für Familien in unserer Heimat leider unerreichbar.

Als Ihr erfahrenes Bestattungshaus vor Ort haben wir es uns jedoch zur Aufgabe gemacht, Ihre persönlichen Werte zu respektieren und Wege zu finden, diese im Rahmen der geltenden Gesetze umzusetzen. Wenn Sie den Wunsch nach einem grünen, unkonventionellen und naturverbundenen Abschied verspüren, zeigen wir Ihnen gerne die schönsten FriedWälder und Naturbegräbnisstätten in unserer Region.

Gemeinsam gestalten wir eine Abschiednahme, die der Natur und dem Wesen des Verstorbenen in jeder Hinsicht gerecht wird. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie einfühlsam und unverbindlich.